Architekt
Architekten sind für die konzeptionelle, gestalterische und technische Planung sowie für die Begleitung der Umsetzung von Bauvorhaben verantwortlich. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst Wohn- und Zweckbauten, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen sowie städtebauliche Entwicklungen. Dabei berücksichtigen sie funktionale, konstruktive, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen ebenso wie die Anforderungen der Auftraggeber. Bei komplexen Projekten erfolgt die Zusammenarbeit regelmäßig mit Bauingenieuren, Fachplanern und weiteren Beteiligten.
Die Ausbildung zum Architekten erfolgt an Universitäten oder Fachhochschulen. Das Studium vermittelt fundierte Kenntnisse in Baukonstruktion, Entwurf, Städtebau, Bauphysik, Tragwerkslehre, Materialkunde, Bau und Planungsrecht sowie Projektmanagement. Ergänzend werden digitale Planungs und Entwurfsmethoden sowie wirtschaftliche Grundlagen des Bauens behandelt. Kulturelle, gesellschaftliche und historische Aspekte fließen ebenfalls in die Ausbildung ein.
Die Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin setzt neben einem abgeschlossenen Studium in der Regel eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung sowie die Eintragung in die Architektenliste der zuständigen Kammer voraus. Erst danach ist eine selbstständige Berufsausübung zulässig.
Rechtlich schuldet der Architekt nicht die Errichtung des Bauwerks selbst, sondern die fachgerechte Planung, Koordination, Vergabe und Überwachung der Bauleistungen. Der Architektenvertrag ist als Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einzuordnen.
Architekt Bezahlung
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Diese unterteilt die Leistungen in einzelne Leistungsphasen, die anteilig am Gesamthonorar vergütet werden. Dazu zählen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Entwurfs und Ausführungsplanung sowie die Objektüberwachung. Je nach Art und Komplexität des Bauvorhabens werden Honorarzonen festgelegt, wobei typische Wohngebäude meist der Honorarzone drei zugeordnet sind.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem vereinbarten Honorarsatz. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bestehen Verhandlungsspielräume. Zusätzlich können Kostenobergrenzen oder erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vereinbart werden. Der Architektenvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Vergütungsansprüche richten sich nach dem Kündigungszeitpunkt und den bereits erbrachten Leistungen.